Ein charakteristisches Element des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Nachfahren – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil,